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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2008 - L 26 B 360/08 AS   

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https://dejure.org/2008,27910
LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2008 - L 26 B 360/08 AS (https://dejure.org/2008,27910)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.08.2008 - L 26 B 360/08 AS (https://dejure.org/2008,27910)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. August 2008 - L 26 B 360/08 AS (https://dejure.org/2008,27910)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach der Erledigung der vor dem Sozialgericht anhängig gewesenen Hauptsache; Auslegung einer mit "Klagerücknahme" bezeichnete Erklärung als Anerkenntnis; Voraussetzung für eine Befreiung von der Pauschgebührenpflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.05.2006 - B 2 U 391/05 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Kostenentscheidung - Bezeichnung der Beteiligten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2008 - L 26 B 360/08
    3 Es kann offen bleiben, ob mit Einführung der Kostenprivilegierung für den beklagten Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zum 1. August 2006 die gesetzliche Regelung in § 64 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X, idF des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20.7.2006, BGBl I S 1706) in Verbindung mit § 197a Abs. 1 und 3 SGG so verstanden werden muss, dass eine einheitliche Kostenregelung und damit Kostenfreiheit auch für einen Dritten in den Verfahren gelten soll (vgl. zum Grundsatz der einheitlichen Kostenregelung unter Geltung des SGG etwa BSG, Beschluss vom 29. Mai 2006 - B 2 U 391/05 B; SozR 4-1500 § 193 Nr. 3).
  • BSG, 22.03.1988 - 5a RKn 11/87

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2008 - L 26 B 360/08
    Bei der gebotenen Auslegung einer Prozesserklärung (vgl. § 123 SGG) ist (auch im Falle der Vertretung durch einen Rechtsanwalt) der wirkliche Wille des Prozessführenden maßgebend, soweit er sich aus Umständen ergibt, die für das Gericht und die anderen Beteiligten erkennbar sind (ständige Rechtssprechung seit BSGE 63, 93, 94 = SozR 2200 § 205 Nr. 65).
  • BSG, 27.11.1980 - 5 RKn 11/80

    Schriftliches Anerkenntnis - Anerkenntnisurteil - Erledigung in der Hauptsache

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2008 - L 26 B 360/08
    Insbesondere eine als "Klagerücknahme" bezeichnete Erklärung kann daher im Zusammenhang mit vorangegangenen Erklärungen des Beklagten nicht als Aufgabe einer zuvor vertretenen Rechtsposition (mithin als Rücknahme der Klage) zu verstehen sein, sondern sich als Annahme eines Anerkenntnisses darstellen (vgl. etwa BSG SozR 1500 § 101 Nr. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2008 - L 5 SF 3/06

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Pauschgebühr in einem

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2008 - L 26 B 360/08
    Die Befreiung des Beklagten von der Pauschgebührenpflicht gemäß § 64 Abs. 3 Satz 2 SGB X gilt jedenfalls erst für nach dem 31. Juli 2006 abgeschlossene Gerichtsverfahren und findet auf das vorliegende, am 13. Juni 2006 in der Hauptsache erledigte Gerichtsverfahren keine Anwendung (im Einzelnen dazu LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 8. Januar 2008 - L 5 SF 3/06; zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.04.2005 - L 13 AL 220/05 AK-A

    Kostentragung bei Anerkenntnis im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.08.2008 - L 26 B 360/08
    Die prozessualen Folgen eines derart angenommenen Anerkenntnisses (Beendigung des Rechtsstreits) sind in der VwGO nicht geregelt, so dass - da § 156 VwGO nicht einschlägig ist - § 161 Abs. 2 VwGO heranzuziehen ist (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. April 2005 - L 13 AL 220/05 AK-A, zitiert nach juris, dort RdNr. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2023 - L 14 KR 413/21

    Eine durch betrügerische Handlungen einer Pflegekraft verursachte bzw.

    Damit entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, die Kosten dem Beteiligten aufzuerlegen, der im Ergebnis dieser nur summarischen Prüfung voraussichtlich unterlegen wäre (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. August 2008 - L 26 B 360/08 AS -, Rn. 6, juris).
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